UPDATE 16.04.21 00:00

Die Ausgabe der FFP2-Masken im Auftrag des BMG ist beendet. Wir danken allen Kunden für Ihre Geduld und das Verständnis, wenn es mal zu längeren Wartezeiten gekommen ist.

Wir hoffen, die FFP2-Masken helfen Ihnen, gesund zu bleiben.

Die Berechtigungsscheine erhalten anspruchsberechtige Personen von Ihrer Versicherung. Dies gilt sowohl für gesetzlich Versicherte als auch privat versicherte Personen.

 

Muster Berechtigungsschein FFP2-Maske

 

 

Wie bekomme ich die kostenlosen FFP2-Masken?

Die Abgabe erfolgt nach Vorlage des Berechtigungsscheins in der Apotheke. Für die Abgabe wird ein Eigenanteil von einmalig 2,00 Euro für sechs Masken fällig.

Wie viele Masken bekomme ich?

Sie bekommen von Ihrer Krankenkasse zwei Berechtigungsscheine. Der erste gilt vom 1. Januar bis zum 28. Februar 2021 und berechtigt zum Erhalt von sechs Masken. Mit dem zweiten Berechtigungsschein, gültig vom 16. Februar bis zum 15. April 2021, erhalten Sie noch einmal sechs Masken.

Woher bekomme ich den Berechtigungsschein?

Mit dem Verschicken der Berechtigungsscheine wurden die Krankenkassen und privaten Versicherer beauftragt.

Die Coupons werden in drei Wellen verschickt:

  • Welle 1: Personen/Versicherte ab 75 Jahre
  • Welle 2: Personen/Versicherte von 70 bis 74 Jahre sowie alle Risikopatienten (auch jünger als 60 Jahre)
  • Welle 3: Personen/Versicherte von 60 bis 69 Jahre

Für jede Auslieferungswelle sind maximal zwei Wochen eingeplant. Aktuell ist damit zu rechnen, dass mit Beginn der 2. Kalenderwoche, also ab dem 11.01.2021 Berechtigungsscheine bei den Versicherten ankommen werden. Die dritte Welle der Auslieferung soll bis Ende der ersten Februarwoche ausgeliefert sein.

Wer bekommt die Masken in den Apotheken?

Laut der Corona-Virus-Schutzmasken-Verordnung haben folgende Personen mit Wohnsitz in Deutzchland einen Anspruch auf die Masken:

  1. Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben
  2. Personen, die als Risikopatienten einzustufen sind. Dazu gehören z.B.:
    • COPD-Patienten und Asthmatiker
    • Patienten mit chronischer Herzinsuffizienz / Niereninsuffizienz
    • Diabetiker (Typ 2)
    • Schlaganfallpatienten
    • Organtransplantierte Patienten
    • Patienten mit fortschreitender Krebserkrankung
    • Patienten mit Trisomie 21
    • Frauen mit Risikoschwangerschaft

 

Sind noch Fragen offen geblieben? Sprechen Sie uns gerne an.